diff --git a/Solar/index.md b/Solar/index.md index 6dfaef3ae6b8..aaf76b32866a 100644 --- a/Solar/index.md +++ b/Solar/index.md @@ -2052,7 +2052,9 @@ https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv), „den Schuko-Stecker für die Einspeisung [...] zu dulden“, und [das BMWK]( https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile) will „Schukostecker als Energiesteckvorrichtung ebenfalls zulassen“, -was vsl. ab Anfang 2024 gesetzlich geregelt ist. +was vsl. [im Laufe des Jahres 2024]( +https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/news/produktnorm-fuer-steckerfertige-pv-anlagen) +offiziell geregelt wird. ![Bild: Wieland-Unterputz-Dose](Wieland-Unterputz-Dose.png){:.right width="450"} Man kann aber auch, wie vom VDE bislang empfohlen, eine spezielle @@ -2087,10 +2089,13 @@ Nach Informationen der DGS wird sich die Erhöhung der Obergrenze in Deutschland noch bis mindestens Sommer 2024, wahrscheinlich eher Herbst 2024 hinziehen. In Deutschland sind PV-Anlagen anmeldepflichtig, wenn sie ins externe Netz -einspeisen können, wobei der Aufwand für Steckersolargeräte nicht groß ist. -Ab vsl. Anfang 2024 müssen Steckersolargeräte auch nicht mehr beim Netzbetreiber -angemeldet werden, aber weiterhin bei der Bundesnetzagentur im -[Marktstammdatenregister (MaStR)](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). +einspeisen können. +Für Steckersolargeräte ist der Aufwand der Online-Registrierung im +[Marktstammdatenregister (MaStR)](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) +der Bundesnetzagentur gering. +Eigentlich sollte ab Anfang 2024 die ihre zusätzliche Anmeldung beim +Netzbetreiber entfallen, aber das hat sich [erst einmal verzögert]( +https://www.giga.de/news/neue-regeln-fuer-2024-balkonkraftwerk-besitzer-muessen-weiter-warten/). Nach einem [Artikel im pv magazine von 2022]( https://www.pv-magazine.de/2022/02/24/markt-groesser-als-gedacht-rund-190-000-stecker-solar-geraete-bereits-installiert/) @@ -3832,7 +3837,9 @@ Erfreulicherweise sieht die [PV-Strategie 2023 des dt. BMWK]( https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile) „einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Steckersolargerätes“ vor. --> -Voraussichtlich Anfang 2024 werden Steckersolargeräte in den [Katalog +Voraussichtlich [im zweiten Quartal 2024]( +https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Energie-Bundeskabinett-Balkonkraftwerk-Wohnung-Privileg-36684829.html) +werden Steckersolargeräte in den [Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz und im BGB aufgenommen]( https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0913_WEG.html). Vermieter und WEGs können dann Balkonkraftwerke u.ä. nicht mehr ablehnen,