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2022-02-01-Verein.md

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Protokoll Vereinsgründung Treffen

Eckpfeiler

Verein ist ein "Servicedienstleister" der Berliner Freifunk-Community

  • Verein soll im Hintergrund agieren
  • Die Rechtsform ist nur Strukturwerkzeug
  • Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
    • um an Ausschreibungen mitzumachen, und Steuern zu sparen (= mehr Arbeit, die eingekauft werden kann)

Rechtliche Aufgaben

Verträge:

  • Standortverträge abschließen
  • Raumnutzung/Lager
  • Förderverträgen (Einwerbung von Förderungen durch dritte, z.B. Stiftungen, öffentliche Ausschreibungen)
  • Interessenverträge

Rechtliches:

  • Freifunker versichern
  • Haftpflicht für Standorte
  • eigene Störerhaftungsklagen führen, wenn z.B. Anschlüsse vom Verein angemietet werden (Rechtsschutzversicherung)
  • Abschluss von (Kauf/Miet/Mitglieds-)Verträgen, sofern sie der Community und Vereinszwecken dienen, wie z.B.:
    • RIPE-Mitgliedschaft / / Bundesnetzagentur
    • sofern nicht durch andere Entitäten gesponsert: IP-Adressen / Server / Bandbreite
  • Arbeitsverträge für Aufgaben, die nicht gemacht werden wollen oder können

Außenwirkung

  • fördert Public Relations und macht Lobbyarbeit für den Berliner Freifunk
  • Akquiriert und verteilt Födermittel innerhalb der Community
  • Persistente Entität bilden

Maintenance

  • Verwaltung von z.B. IP-Space
  • Der Verein kann Bounties zahlen für Features, die niemand entwickeln möchte, hält sich aber aus der Firmware-Entwicklung größtenteils heraus.
  • Transparenz und Vermittlung von Paid Jobs und Definition von Anforderungen an eine Paid Installation

Rückwirkung in die Community:

Jegliche Rechtsform wird Rückwirkungen auf die Community haben, deshalb werden Mechanismen gefunden, die die Community möglichst wenig beeinflussen. Der Verein darf nur Mittel zum Zweck sein und keinen eigenen (Community-fernen) Zweck verfolgen. Deshalb:

  • Technische Details sowie die konkrete Gestaltung des Berliner Freifunknetzes obliegen weiterhin vollständig der Community. Diese führt Entscheidungen in dem althergebrachten (Konsens-)Verfahren herbei.
  • Der Verein führt keinerlei "Standardisierung" in irgendwelcher Form durch.
  • Der Verein führt keine Projekte selbstständig aus - kann der Community aber dabei helfen
  • Der Verein ist offen für neue Mitglieder
  • Jede:r, der/die möchte, und sich mit den Idealen des Freifunks identifizieren kann (auf Grundlage des Pico-Peering-Agreements in seiner jeweils gültigen Version), kann dem Verein beitreten und Funktionen in diesem übernehmen.

Perspektivisch

  • Der Verein wird keine Probleme in der Community lösen
  • Er sollte eine soliden Rückhalt für kommende Generationen bilden
  • Der Verein darf sich keinesfalls verselbstständigen

Probleme

  • Es ist immer erfahrungsgemäß schwer, Vorstände zu finden
  • Zeitliche Begrenzung der Ämter kann schwierig sein, wenn keine neuen Mitglieder nachkommen
  • Satzungsänderungen sind teuer und umständlich
  • Wie wird der Verein von der Community legitimiert?
  • Wer trifft die Entscheidung einen Vertrag abzuschließen?

Lösungsansätze

  • Der Verein ist eine Verwaltungseinheit
  • Aufnahme von Mitgliedern ist einfach
  • Kein Mitgliedszwang
  • Karteileichen werden auf Beschluss ausgeschlossen. Vgl. Seawatch-Satzung
"Ein Ausschluss kann überdies vom Vorstand beschlossen werden, wenn ein ordentliches Vereinsmitglied über einen längerfristigen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ent gegen § 3 Absatz 4 Satz 3 keinerlei Vereinsaktivitäten entfaltet und hierfür von ihm keine sachlichen Gründe glaubhaft gemacht werden können."
  • Mögliche Fördermitgliedschaft = kein Stimmrecht
  • Der Verein kann einfach aufgelöst werden, wenn er den Zweck nicht erfüllt oder der Rückhalt aus der Community schwindet:
    • Jährliche Entlastung durch die Mitglieder/Community
  • Zeitliche Begrenzung der Ämter als Wunsch formulieren, nicht in der Satzung verankern ODER bei zweitem Wahlgang Wiederwahl ermöglichen
  • Ein Binnenvertrag ist in einer offenen Community schwierig, eine verbindliche Handlungsanweisung für Mitglieder ggf. dennoch sinnvoll
  • Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich. (Auf Beschluss der Mitglieder kann sie nicht-öffentlich sein).
  • An den Treffen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen etc.) des Vereins dürfen alle aktiven Freifunker_innen teilnehmen
  • Entscheidungen allgemein einen Vertrag abzuschließen werden in einem Agreement formuliert
    • abweichende Wünsche von der Community entschieden
  • Es müssen Sicherungen in die Satzung eingebaut werden, damit der Verein sich nicht verselbstständigt
    • Der Verein darf durch ein Quorum jedoch nicht zu stark gebremst werden

Große Frage:

Offener Verein (groß)

  • Basisdemokratische Satzung = Entscheidungsfindung durch Quorum schwierig

oder kleiner Verein:

  • Woher kommt die Legitimation aus der Community

immer:

  • Problematisch Leute zu finden, die Verantwortung übernehmen

Deshalb Vorschlag:

  • kleines Quorum (10%, 30% der Mitglieder müssen abstimmen)
  • öffentliche Einladungen
  • Möglichkeiten schaffen Remote an Entscheidungssitzungen teilzunehmen