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Zusatzzeichen sollten sich nur auf das Zeichen unmittelbar darüber beziehen #52
Comments
Danke, Fabian, ein schöner Case um zu überlegen, wie ich damit umgehe :). Notes to self, denkbar wäre…
( |
@SupaplexOSM hat mich auf diesen Artikel aufmerksam gemacht http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm der im Bereich von diesem Satz "Die erste Kombination entspricht wieder der Hamburger Auffassung" (als Such-Sprungmarke) sehr schön zeigt, dass die Definition "Die Zusatzzeichen beziehen sich immer nur auf das Haupt-Verkehrszeichen unmittelbar darüber." scheinbar nicht immer gilt, denn manchmal sollen sich die Zusatzzeichen auf das Zusatzzeichen darüber beziehen. Siehe auch der Bereich im Artikel "Zumindest die ersten zwei Interpretationen haben ihre Berechtigung". Aktuell tendiere ich dazu, im Tool Interpretation 2 anzuwenden, also alle Zusatzzeichen auf das darüber stehende Hauptzeichen anzuwenden. Dagegen spricht aber die Rechtssprechung aus Hamburg, bei der Zusatzzeichen sich auf Zusatzzeichen beziehen, vgl. Absatz "vermeintlich richtige "Leseart" bei mehreren Zusatzzeichen" Ich muss das nochmal alles in Ruhe lesen… |
Wow, vielen Dank für den sehr informativen Link! Auf die Seite war ich auch irgendwann mal gestoßen und hatte mir vorgenommen die genauer durchzulesen 😆 Ich glaube man kann schon mal festhalten, dass sich Zusatzzeichen zumindest immer auf das erste _Haupt_zeichen darüber beziehen müssen und niemals auf ein noch darüber befindliches. Bei den Zusatzzeichen ist es aber in der Tat sehr viel komplizierter und ich könnte mir vorstellen, dass man die ZZ in unterschiedliche logische Gruppen einteilen könnte in der Hoffnung, dass sich da eine Systematik ergibt und man nicht alle Kombinationsmöglichkeiten einzeln abbilden muss. Bei deinem konkreten Beisspiel würde ich tatsächlich intuitiv die Interpretation 1 wählen. |
An einer wichtigen Radroute entlang des Rheins gibt es diese Beschilderung
https://www.openstreetmap.org/node/12138402102
Das Tool gibt dafür das aus, was die Behörde wohl mit dieser Beschilderung gemeint hat:
Tatsächlich ist das aus meiner Sicht aber nicht richtig. Die Zusatzzeichen beziehen sich immer nur auf das Haupt-Verkehrszeichen unmittelbar darüber. In diesem Fall also auf die Beschränkung der Höchtsgeschwindigkeit und nicht auf das Verbot des Befahrens. Dass das keinen Sinn ergibt ist dabei zweitrangig. Die Beschilderung muss leicht lesbar und eindeutig sein und das ist nur der Fall, wenn sie in der richtigen Reihenfolge hängen, wie auch die Rechtsprechung mehrfach festgestellt hat (siehe z.B. https://openjur.de/u/2194928.html).
Das Tool sollte daher mMn. entweder "Anlieger/Rad frei" auf das
maxspeed
anwenden oder eine hilfreiche Fehlermeldung ausgeben.The text was updated successfully, but these errors were encountered: