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SSG.md Bagatellgrenze: EEG Solarpaket 1 seit 16.05.24 in Kraft; Updat…
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…e zum Stand der VDE-Normierung
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DDvO committed May 16, 2024
1 parent 98485af commit 89f0cf3
Showing 1 changed file with 24 additions and 6 deletions.
30 changes: 24 additions & 6 deletions Solar/SSG.md
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Expand Up @@ -116,7 +116,7 @@ wenn sie [maximal 600 W in die Steckdose einspeisen](
https://solarblitz.blogspot.com/2019/08/zulassigkeit-von-balkonkraftwerken-plug.html).
Dies gilt bislang für Deutschland und die Schweiz; in Österreich gilt nach einer
allgemeineren EU-Regel für die vereinfachte Nutzung eine Obergrenze von 800 W.
Seit Anfang 2023 [empfiehlt selbst der VDE](
Anfang 2023 [empfahl selbst der VDE](
https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv),
sich in Abweichung zur bislang geltenden technischen Norm VDE-AR-N 4105
künftig auch in Deutschland an der „Bagatellgrenze bis 800 W“ zu orientieren.\
Expand All @@ -130,15 +130,33 @@ Die Erhöhung der Obergrenze in Deutschland, wobei der [VDE federführend ist](
https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/news/produktnorm-fuer-steckerfertige-pv-anlagen),
wird [sich noch hinziehen](https://youtu.be/gi36KzH5VhA), nach Informationen
der DGS noch bis mindestens Sommer 2024, wahrscheinlich eher Herbst 2024.

In Deutschland sind PV-Anlagen anmeldepflichtig, wenn sie ins externe Netz
einspeisen können.
Immerhin hat der [VDE am 16.05.2024 klargestellt](
https://www.golem.de/news/balkonkraftwerke-vde-erklaert-einspeisung-von-800-watt-fuer-zulaessig-2405-185194.html),
dass er die 800 W bereits als zulässig sieht. Die sicherheitstechnischen
Bedingungen zur Zulassung von Schukosteckern sind allerdings noch nicht geklärt.

[Am 16.05.2024](
https://www.pv-magazine.de/2024/05/15/im-bundesgesetzblatt-veroeffentlicht-aenderungen-aus-dem-solarpaket-1-treten-in-kraft/)
wurden die Änderungen des „Solarpakets 1“ zum EEG rechtsgültig.
Das brachte folgende Klarstellungen und Verbesserungen:
* Steckersolargeräte können bis 2 kWp DC-Leistung und 800 W AC-Leistung haben.
* Keine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023neu).
* Nur Meldung im Marktstammdatenregister erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023neu).
* Technische Vorgaben (Ist-Einspeiseabrufung, Regelbarkeit)
müssen nicht eingehalten werden (§ 9 (1) Abs. 1 Satz 1 EEG 2023neu).
* Im Gebäude keinerlei rechtliche Verklammerung mit anderen Anlagen und SSGs.
* Eingespeister Solarstrom wird nicht vergütet (unentgeltliche Abnahme).
* Aalte, sogar rückwärts drehende Zähler sind
bis zum Einbau eines digitalen Zählers erlaubt (§ 10a EEG 2023neu).

In Deutschland sind alle PV-Anlagen anmeldepflichtig,
die ins externe Netz einspeisen können.
Für Steckersolargeräte ist der Aufwand der Online-Registrierung im
[Marktstammdatenregister (MaStR)](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
der Bundesnetzagentur gering.
Eigentlich sollte ab Anfang 2024 die ihre zusätzliche Anmeldung beim
<!-- Eigentlich sollte ab Anfang 2024 die ihre zusätzliche Anmeldung beim
Netzbetreiber entfallen, aber das hat sich [erst einmal verzögert](
https://www.giga.de/news/neue-regeln-fuer-2024-balkonkraftwerk-besitzer-muessen-weiter-warten/).
https://www.giga.de/news/neue-regeln-fuer-2024-balkonkraftwerk-besitzer-muessen-weiter-warten/). -->

Nach einem [Artikel im pv magazine von 2022](
https://www.pv-magazine.de/2022/02/24/markt-groesser-als-gedacht-rund-190-000-stecker-solar-geraete-bereits-installiert/)
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